Rechtzeitig Hilfe holen

Pflegende Angehörige gelangen früher oder später an körperliche bzw. seelische Grenzen. Um das zu verhindern, sollten die Möglichkeiten für Auszeiten genutzt werden.

Über drei Millionen Pflegebedürftige werden überwiegend zu Hause von Angehörigen gepflegt. Damit diese keine körperlichen und psychischen Probleme entwickeln, sind regelmäßige Auszeiten wichtig. Eine Möglichkeit ist die Verhinderungspflege, auf die Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr Anspruch haben. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für eine Ersatzpflege – unabhängig davon, ob es sich etwa um einen ambulanten Pflegedienst, ehrenamtliche Pflegende oder um nahe Angehörige handelt.

Entlastungsbeitrag hilft

Für Entlastung kann auch die Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim sorgen. Sie steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen pro Jahr zu. Durch eine Kombination von Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege lässt sich das Budget für die Verhinderungspflege von 1.612 Euro auf maximal 2.418 Euro pro Kalenderjahr erhöhen. Bereits ab Pflegegrad 1 gibt es darüber hinaus einen sogenannten Entlastungsbetrag von monatlich 125 Euro. Damit können etwa die Begleitung von Pflegebedürftigen zum Arzt, haushaltsnahe Dienstleistungen wie eine Einkaufshilfe oder eine Verhinderungspflege finanziert werden.

Quelle: DKV

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